Oberlandesgericht Hamm: Dichtes Auffahren führt zur Alleinschuld beim Unfall

Das dichte Auffahren auf den Vorherfahrenden führt bei einem Auffahrunfall im Kreisverkehr zur Alleinschuld des Auffahrenden.

Das Oberlandesgericht Hamm hat am 31. August 2018 (Az. 7 U 70/17) entschieden, dass ein Sicherheitsabstand von 2 Metern auf das vorausfahrende Fahrzeug stets unzureichend ist, sodass im Falle eines Unfalls der Auffahrende die Alleinschuld trägt. Hierauf weist die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft, im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren kam es zu einem Auffahrunfall in einem Kreisverkehr. Die vorausfahrende Fahrerin hatte gebremst, wie stark und ob mit oder ohne Anlass, blieb offen. Denn das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass der Verstoß des Auffahrenden gegen die Straßenverkehrsordnung derart schwerwiegend war, dass die einfache Betriebsgefahr der Bremsenden dahinter vollständig zurücktreten könne. Somit spiele es überhaupt keine Rolle, ob tatsächlich ein scharfes Abbremsen erfolgt sei. Denn ein Auffahren auf ein vorhergehendes Fahrzeug in einem Kreisverkehr mit einem bloßen Sicherheitsabstand von 2 Metern stelle einen groben Verstoß gegen die Sicherheitsregeln der Straßenverkehrsordnung dar. 

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Verkehrsversicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die sicherheitsorientierte Rechtsprechung. „Verkehrsteilnehmer, die nur geringen Sicherheitsabstand einhalten, müssen damit rechnen, einen umso höheren Schuldanteil zu erhalten, je geringer der Sicherheitsabstand ist. Bei Auffahrunfällen sollten Versicherungsnehmer, die Opfer eines solchen Auffahrens geworden sind, daher keine Mitschuld aufgrund eines etwaigen Bremsfehlers anerkennen,“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei entsprechenden Auffahrunfällen fachanwaltlichen Rat von auf Verkehrsversicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

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L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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