OLG Düsseldorf: Kostenerstattung gegen private Krankenversicherung bei Augenlasern durch Ärzte-GmbH

Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung wird nun auch vom OLG Düsseldorf bei einer Behandlung durch eine Ärzte-GmbH bestätigt.

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 03.09.2019 (Az. 24 U 28/18) festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung auch bei einer Behandlung durch eine Ärzte-GmbH besteht. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte private Krankenversicherung die Kostenübernahme für eine Augen-OP abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass dem Versicherungsnehmer zwar die Wahl unter niedergelassenen approbierten Ärzten freistehe. Hier wurde der Versicherungsnehmer jedoch von einem Augenzentrum in Form einer GmbH behandelt. Da eine GmbH jedoch niemals selbst Arzt sei, bestehe keine Einstandsverpflichtung der Versicherung.

Der Versicherungsnehmer reichte daraufhin vor dem LG Duisburg Klage ein. Dieses übernahm zunächst vollständig die Argumentation der Versicherung und wies die Klage ab.

Auf die vom Versicherungsnehmer eingelegte Berufung hin entschied das OLG Düsseldorf jedoch, dass das LG Duisburg falsch liegt und gab dem Kläger statt. Denn die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung gegen die Versicherung liegen auch bei einer Behandlung durch eine Ärzte-GmbH vor, wenn die Behandlung durch approbierte Ärzte stattfindet, solange die GmbH mehrheitlich von Ärzten geführt wird.

„Endlich geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung auf die tatsächlichen Entwicklungen im Medizinbereich ein,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Heutzutage lassen sich die Menschen die Augen nun mal bei Spezialisten in Augenlaserzentren lasern und nicht in der Ein-Mann-Augenarzt-Praxis. Ihnen deshalb den Versicherungsschutz zu versagen, mag den Versicherungen zusagen, widerspricht aber einfach dem klaren Menschenverstand.“

Weiter weist Rechtsanwältin Pratsch auf folgendes hin: „Gleichzeitig hat das OLG Düsseldorf auch noch klargestellt, dass Versicherungsnehmer nicht auf das Tragen von Brille oder Kontaktlinsen verwiesen werden dürfen anstelle der operativen Behandlung. Auch dieses Signal der Bestätigung der BGH-Rechtsprechung ist erfreulich. Eine Brille ist eben nicht gleichwertig zur operativen Behebung der Fehlsichtigkeit.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen. 

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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