OLG Hamm: Keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der KFZ-Kaskoversicherung trotz Entfernens vom Unfallort

Der Versicherungsnehmer verletzt trotz Entfernens vom Unfallort nicht die Aufklärungsobliegenheit in der KFZ-Kaskoversicherung.

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 15. April 2016, Az. 20 U 240/15, festgestellt, dass der Versicherungsnehmer trotz Entfernens vom Unfallort nicht die Aufklärungsobliegenheit in der KFZ-Kaskoversicherung verletzt. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Kaskoversicherung Leistungen aus dem Vollkaskoversicherungsvertrag abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherungsnehmer seine Aufklärungsobliegenheit verletzt habe, indem er nach einem Unfall mit einer Leitplanke den Unfallort ohne Benachrichtigung der Polizei verlassen habe.

Das Landgericht gab der Vollkaskoversicherung Recht und wies die Klage ab. Auf die hiergegen eingelegte Berufung hob das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil auf und verurteilte die Vollkaskoversicherung gemäß den klägerischen Anträgen. Das Oberlandesgericht begründete dies damit, dass das Landgericht die Obliegenheitsverletzung falsch beurteilt habe. Denn die Versicherungsbedingungen seien nicht derart zu verstehen, dass sie ein aktives Benachrichtigen der Polizei verlangten. Vielmehr reiche es aus, dass der Unfallverursacher passiv warte. Dies sei zwar nicht der Fall gewesen, allerdings sei die Obliegenheitsverletzung nicht grob fahrlässig gewesen. Denn aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers seien die Versicherungsbedingungen nicht dahin gehend zu verstehen, dass die Unfallstelle nicht verlassen werden dürfe, wenn es an einem Fremdschaden mangele.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass die Versicherungsnehmer nicht stets darlegungs- und beweispflichtig sind. Haben diese nämlich dargelegt, dass ein Unfall passiert ist und dadurch ein Schaden entstanden ist, müssen die Kaskoversicherer in der Folge darlegen und auch beweisen, dass sie nicht eintrittspflichtig seien, weil der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit verletzt habe. Dies wird oftmals nicht gelingen, sodass regelmäßig von guten Erfolgsaussichten für Versicherungsnehmer auszugehen ist.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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