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Gewerbliches Versicherungsrecht

Gewerbliches Versicherungsrecht

Wir sind bundesweit als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht Ihre kompetenten Ansprechpartner für alle juristischen Fragen rund um Konflikte mit Ihrer gewerblichen Versicherung. Ob Betriebshaftpflicht, Sachversicherung oder Ausfallversicherung – wir setzen Ihre Ansprüche durch. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Sie.

Lassen Sie die Ablehnung rechtlich überprüfen. Es kann natürlich sein, dass die Ablehnung der Versicherung zutreffend ist. Oftmals kann man hingegen gegen die Ablehnung vorgehen, weil die von der Versicherung dargelegten Gründe nicht rechtswirksam sind.
Die Erstprüfung können wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung für Sie kostenlos durchführen. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie uns an.

Versicherer sind verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden. Wir unterstützen Sie dabei, eine zügige Regulierung zu erreichen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ja, wir unterstützen Sie bei der korrekten und vollständigen Erstellung, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Wir prüfen Ihre Police und klären, ob die Kosten gedeckt sind.

Wenn Ihre Versicherung behauptet, Sie hätten falsche Angaben gemacht, kann das weitreichende Folgen haben: vom Leistungsverlust bis hin zur vollständigen Kündigung des Vertrags. Oft ist die Lage aber weniger eindeutig, als es auf den ersten Blick scheint. Denn nicht jede Ungenauigkeit ist gleich eine arglistige Täuschung – und Versicherungen interpretieren Angaben oft zu ihren eigenen Gunsten.

Wir analysieren genau, welche Angaben beanstandet werden, ob die Vorwürfe berechtigt sind und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Dabei prüfen wir auch, ob die Versicherung ihre Rückfragen klar gestellt und ihre Belehrungspflichten erfüllt hat. Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie, mit der Sie sich rechtlich und sachlich verteidigen können – und sorgen dafür, dass Ihr Versicherungsschutz nicht zu Unrecht gekürzt oder gestrichen wird

Wenn eine Versicherung behauptet, dass Sie beim Abschluss des Vertrags falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, steht oft der gesamte Versicherungsschutz auf dem Spiel. Die Gesellschaft könnte versuchen, sich vom Vertrag zu lösen, Leistungen zu verweigern oder den Vertrag rückwirkend anzufechten.

Solche Vorwürfe sind ernst – aber nicht automatisch gerechtfertigt. Wir analysieren im Detail, welche Angaben genau beanstandet werden, welche Fragen Ihnen damals gestellt wurden und ob die Versicherung ihre eigenen Pflichten eingehalten hat (z. B. Belehrung über die Folgen falscher Angaben). Denn nicht jede unvollständige Antwort ist eine Täuschung – und oft gibt es Erklärungen oder Missverständnisse, die sich rechtlich einordnen lassen.

 

Nehmen Sie solche Vorwürfe ernst – aber nicht einfach hin. Die sogenannten Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten verpflichten Sie zwar, im Schadensfall bestimmte Fragen der Versicherung wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Ein Verstoß kann tatsächlich dazu führen, dass Leistungen gekürzt oder verweigert werden.

Aber: Nicht jede ungenaue oder vergessene Information stellt automatisch einen relevanten Verstoß dar. Häufig sind die Fragen missverständlich formuliert, der Informationsstand war begrenzt oder es lag kein Vorsatz vor. Zudem ist die Versicherung verpflichtet, Sie korrekt über Ihre Pflichten zu belehren – was in der Praxis oft nicht oder nicht ausreichend geschieht.

Wir beraten Sie zu Ihren Pflichten und verteidigen Sie gegen unberechtigte Vorwürfe, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Rücktritt und Anfechtung sind schwerwiegende Schritte, mit denen eine Versicherung versucht, sich nachträglich vom Vertrag zu lösen – meist mit dem Vorwurf, dass bei Vertragsabschluss falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden.

Für Ihr Unternehmen kann das bedeuten: Kein Versicherungsschutz – weder für vergangene noch für zukünftige Schäden. Bereits gemeldete Schäden könnten nicht mehr reguliert werden, neue Schäden wären nicht gedeckt. Im schlimmsten Fall kann das existenzbedrohend sein.

Aber: Rücktritt und Anfechtung sind nur unter strengen Voraussetzungen wirksam. Die Versicherung muss den Vorwurf konkret begründen und bestimmte Fristen einhalten. Zudem prüfen wir, ob die angeblich falschen Angaben wirklich relevant waren und ob Sie überhaupt korrekt belehrt wurden.

Wir analysieren die Situation rechtlich fundiert und setzen uns dafür ein, dass Ihr Versicherungsschutz nicht zu Unrecht aufgehoben wird.

Ein Vergleichsangebot klingt oft nach einem schnellen Ausweg – aber es lohnt sich, genau hinzusehen. Wenn Sie das Angebot annehmen, verzichten Sie in der Regel auf weitergehende Ansprüche. Das kann sinnvoll sein, wenn der Ausgang des Streits ungewiss ist oder Sie zügig Klarheit brauchen.

Aber: Vergleichsangebote der Versicherung fallen häufig deutlich niedriger aus als das, was Ihnen rechtlich zusteht. Bevor Sie zustimmen, sollten Sie prüfen (lassen), wie stark Ihre Position wirklich ist, welche Risiken bestehen – und ob die angebotene Summe dem tatsächlichen Schaden gerecht wird.

Wir helfen Ihnen dabei, das Angebot rechtlich einzuordnen, Ihre Chancen abzuwägen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Wir sind für Sie da

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Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Lächelnde Frau in einem beleuchteten Raum.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Lächelnder Mann in Innenraum

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht