Betriebsschließungsversicherung

Gewerbliche Betriebsschließungsversicherung

Die Betriebsschließungsversicherung bietet eine umfassende Absicherung vor den finanziellen Folgen bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung aufgrund einer nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers. Die Versicherung er­setz­t im Scha­den­fall den Er­trags­aus­fall, wobei in der Regel die Haft­zeit auf 30 Ta­ge be­grenzt ist, so­wie wei­te­re Kos­ten, insbesondere die Lohn­kos­ten der Angestellten. Die Betriebsschließungsversicherung spielt im gewerblichen und industriellen Bereich eine wichtige Rolle.

Im Streit zwischen den Versicherten und der Betriebsschließungsversicherung steht oftmals das Vorliegen eines Versicherungsfalls. Die Betriebsschließungsversicherung wirft den Versicherungsnehmern auch regelmäßig ein grob fahrlässiges Handeln vor oder bestreitet die Schadenshöhe.

Im Ergebnis ist gleichwohl von guten Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Betriebsschließungsversicherung auszugehen, da inzwischen eine als versichertenfreundlich zu bewertende Rechtsprechung existiert. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserer folgenden Übersicht über die häufigsten Fragen und unseren aktuellen Pressemitteilungen.

Häufige Fragen

Die Betriebsschließungsversicherung ist keine Allgefahrenversicherung, sondern zählt in den Versicherungsbedingungen die einzelnen, versicherten Gefahrentatbestände auf.

Die Betriebsschließungsversicherung bietet eine umfassende Absicherung vor den finanziellen Folgen bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung aufgrund einer nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers. Die Versicherung er­setz­t im Scha­den­fall den Er­trags­aus­fall, wobei in der Regel die Haft­zeit auf 30 Ta­ge be­grenzt ist, so­wie wei­te­re Kos­ten, insbesondere die Lohn­kos­ten der Angestellten.

Lehnt die Versicherung gleichwohl die Kostenübernahme ab, sollten Sie die Ablehnung fachanwaltlich prüfen lassen. Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie kurz an.

Die Versicherung ist eintrittspflichtig, wenn eine Betriebsunterbrechung vorliegt. Hierzu ist im Rahmen einer hypothetischen Parallelbetrachtung von einer Betriebsunterbrechung auszugehen, wenn der Betrieb beim hypothetischen Wegfall des Sachschadens unverändert fortgesetzt werden könnte.

Diese Begründung erachten wir für schlicht falsch. Denn es ist ja nun mal Sinn und Zweck einer Versicherung, Versicherungsschutz auch für noch nicht feststehende Versicherungsfälle zu erteilen. Etwas Anderes würde nur dann gelten, wenn die Versicherung in den Bedingungen explizit namentlich aufgeführte Seuchen und Erkrankungen benennt und versichert. Diese namentliche Einschränkung ist aber in der Regel in den Versicherungsbedingungen gerade nicht zu finden. Auch dann käme es aber auf den genauen Wortlaut des Ausschlusses an.

Wir bewerten daher die Ablehnung der Versicherungen als untauglichen Versuch, sich ihrer Eintrittspflicht zu entziehen und gehen vielmehr von guten Erfolgsaussichten für die Betriebe aus, um Zahlungsansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung zu erhalten.

Der Versicherer leistet nur für einen bestimmten Zeitraum, die sogenannte Haftzeit. Diese beträgt regelmäßig 12 Monate seit Eintritt des Sachschadens. Entscheidend sind also nicht der Zeitpunkt der Entstehung der Schadensursache, der Erkennbarkeit und des Beginns der Betriebsunterbrechung.

Versichert ist der entstandene Ertragsausfall. Wertbildende Faktoren sind die fortlaufenden Kosten und der Betriebsgewinn. Eine detaillierte Aufstellung ist hierbei unerlässlich. Regelmäßig ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich.

Wir sind für Sie da

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Aktuelle Fälle

Betriebsschließungsversicherung

13.

Feb.

R+V Betriebsunterbrechungs-Versicherung zahlt 420.000,- Euro nach Vandalismus

Die R+V Betriebsunterbrechungs- und Maschinenversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Versicherungsnehmerin einen Vergleichsbetrag in Höhe von 420.000,- Euro gezahlt. Unsere Mandantin, ein Gewerbebetrieb, hatte für ihr Unternehmen eine...

11.

Jan.

Landgericht Augsburg: Nürnberger Betriebsschließungs-Versicherung zahlt 60.000,00 Euro an Restaurantinhaber

Die Nürnberger Versicherung hat in einem vor dem Landgericht Augsburg geschlossenen Vergleich einem Versicherungsnehmer einen Betrag i.H.v. 60.000 Euro für die coronabedingte Betriebsschließung dessen Restaurants bezahlt. Unsere Mandantschaft, Inhaber eines Restaurants, war in den Jahren...

23.

Okt.

Landgericht Itzehoe: Kostenübernahme der Itzehoer Rechtsschutz Union für Berufungsverfahren gegen Betriebsschließungs-Versicherung

München, 23.10.2021 – Aylin Kempf Das Landgericht Itzehoe hatte in einem Verfahren gegen eine Rechtsschutzversicherung seine vorläufige Rechtsansicht dahingehend geäußert, dass die Deckungsklage gegen die Itzehoer Rechtsschutz Union für ein Berufungsverfahren gegen eine Betriebsschließungs-Versicherung Aussicht auf Erfolg...

10.

Okt.

Corona: Landgericht Düsseldorf weist ERGO im Zusammenhang mit Betriebsschließungs-Versicherung auf drohende Prozessniederlage hin

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Verfahren seine vorläufige Rechtsansicht dahingehend geäußert, dass die Klage gegen die ERGO im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Aussicht auf Erfolg hat, weil der mit der Klage geltend gemachte Anspruch...

07.

Aug.

Corona: Landgericht München I sieht Betriebsschließungs-Versicherungen in der Pflicht

Das Landgericht München I hat in mehreren Verfahren seine vorläufige Rechtsansicht dahingehend geäußert, dass es die Weigerungen der Betriebsschließungs-Versicherungen zur Kostenübernahme der versicherten Tagessätze im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kritisch sieht. Am 31. Juli wurden...

26.

Mai.

Corona: L&P Rechtsanwälte reichen Klagen gegen mehrere deutsche Betriebsschließungs-Versicherungen ein

Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hat für Versicherungsnehmer Klagen gegen mehrere deutsche Betriebsschließungs-Versicherungen im Zusammenhang mit Corona / Covid-19 eingereicht. Ausschlaggebend war der Unwille der Versicherer, den versicherten Betrieben auch...

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Aylin Kempf Anwältin

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Christian Luber Anwalt

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht