Gewerbliche Elektronik- und EDV- / IT-Versicherung

Gewerbliche Elektronik- und EDV- / IT-Versicherung

Die EDV-/Elektronik-Versicherung bietet ihren Versicherten Versicherungsschutz für die finanziellen Folgen von Hard- und Softwareschäden sowie gegen Ertragsausfall. Die EDV-/Elektronik-Versicherung spielt im gewerblichen und industriellen Bereich eine wichtige Rolle.

Im Streit zwischen den Versicherten und der EDV-/Elektronik-Versicherung steht oftmals das Vorliegen eines Versicherungsfalls. Die EDV-/Elektronik-Versicherung wirft den Versicherungsnehmern auch regelmäßig ein grob fahrlässiges Handeln vor oder bestreitet die Schadenshöhe.

Im Ergebnis ist gleichwohl von relativ guten Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die EDV-/Elektronik-Versicherung auszugehen, da inzwischen eine als versichertenfreundlich zu bewertende Rechtsprechung existiert. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserer folgenden Übersicht über die häufigsten Fragen und unseren aktuellen Pressemitteilungen.

Häufige Fragen

Die Elektronik- und Softwareversicherungen bieten einen mannigfaltigen Versicherungsschutz. Grundsätzlich kann Absicherung für die Hardware, für die Absicherung von Haftungsrisiken für Anwender von Software, für die Absicherung von Haftungsrisiken für Anbieter von Software, für die Absicherung des Missbrauchs von Software durch Mitarbeiter und für die Absicherung von Kostenrisiken bei Fehlfunktionen von Hard- oder Software bestehen. Entscheidend sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen, sodass wir um deren Hereinreichung bitten. Die Erstprüfung können wir Ihnen dann aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten.

Die Elektronik-Versicherung ist eine sogenannte Allgefahren-Versicherung, die das Sachwertinteresse des Versicherungsnehmers abdeckt. Versichert sind die im Versicherungsvertrag genannten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte. Versicherungsschutz besteht gegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, Raub, Plünderung und Abhandenkommen der Geräte.
Bei der Software-Versicherung sind Kosten versichert, die für die Wiederherstellung von Daten und Programmen entstehen. Ursächlich müssen der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten oder Programmen sein.

Die Elektronik-Versicherung ist dann nicht eintrittspflichtig, wenn der Schaden für den Versicherungsnehmer vorhersehbar war. Allerdings reicht die bloße Behauptung nicht aus. Der Versicherer muss darlegen und beweisen, dass der Schadenseintritt als solcher überhaupt vorhersehbar war und darüber hinaus, dass auch der Versicherungsnehmer den Schadenseintritt vorhersehen konnte. Dies wird in der Regel nicht gelingen. Lehnt die Versicherung gleichwohl die Kostenübernahme ab, lassen Sie sich durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht unbedingt rechtlich beraten! Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten.

Die Elektronik-Versicherung ist dann nicht eintrittspflichtig, wenn Geräte verwendet wurden, die von vorneherein technisch nicht in Ordnung waren. Allerdings reicht auch hier die bloße Behauptung nicht aus. Der Versicherer muss darlegen und beweisen, dass eine mängelbehaftete Anlage verwendet wurde und darüber hinaus, dass der Versicherungsnehmer Kenntnis von dem Defekt hatte. Dies wird in der Regel nicht gelingen. Lehnt die Versicherung gleichwohl die Kostenübernahme ab, lassen Sie sich durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht unbedingt rechtlich beraten! Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten.

Die Elektronik-Versicherung ist dann nicht eintrittspflichtig, wenn Schäden durch bloße Verschleißerscheinungen aufgetreten sind. Allerdings reicht auch hier die bloße Behauptung nicht aus. Der Versicherer muss darlegen und beweisen, dass tatsächlich ein bloßer Verschleißschaden besteht. Dies wird in der Regel nicht gelingen. Lehnt die Versicherung gleichwohl die Kostenübernahme ab, lassen Sie sich durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht unbedingt rechtlich beraten! Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten.

Die Elektronik-Versicherung ist dann nicht eintrittspflichtig, wenn Schäden durch bloße Verschleißerscheinungen aufgetreten sind. Allerdings reicht auch hier die bloße Behauptung nicht aus. Der Versicherer muss darlegen und beweisen, dass tatsächlich ein bloßer Verschleißschaden besteht. Dies wird in der Regel nicht gelingen. Lehnt die Versicherung gleichwohl die Kostenübernahme ab, lassen Sie sich durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht unbedingt rechtlich beraten! Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten.

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Aktuelle Fälle

Elektronik- / EDV- / IT-Versicherung

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Mai.

Elektronikversicherung: Neuwertenschädigung für Altmodelle

EIn der Elektronikversicherung kann auch für Altmodelle eine Neuwertentschädigung erfolgen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Datum vom 9. Mai 2008, Az. 10 U 999/07, festgestellt, dass auch für Altmodelle eine Neuwertentschädigung anfällt, selbst wenn hierin...

23.

Jan.

Elektronikversicherung: Beginn der Verjährungsfrist erst nach Beendigung der Erhebungen zur Schadenshöhe

EIn der Elektronikversicherung beginnt die Verjährungsfrist erst nach Beendigung der Erhebungen zur Schadenshöhe. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Datum vom 23. Januar 2002, Az. 7 U 170/99, festgestellt, dass die Verjährungsfrist erst nach Beendigung der...

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht