Die Auslands-Krankenversicherung Europe Assistance hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einen Vergleichsbetrag in fünfstelliger Höhe an einen Versicherungsnehmer gezahlt, nachdem sie zuvor Leistungen abgelehnt hatte.
Unfall in Kamerun
Unser Mandant verunfallte in Kamerun und musste sich einer Operation unterziehen. Da er über eine Auslandskrankenversicherung bei der Europe Assistance verfügte, machte er sich keine Sorgen über die Kostenübernahme und reichte die Rechnungen dort ein.
Ablehnung durch die Auslands-Krankenversicherung
Die Versicherung reagierte aber mehrere Monate nicht. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. , kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverzögerung rechtsfehlerhaft war.
Er schrieb daher die Versicherung an und begründete, warum der Anspruch bestand.
Erfolg für L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
In der Folge entwickelte sich über mehr als ein Jahr eine intensive Korrespondenz mit der Versicherung. Schließlich kam es nach Einleitung eines Ombudsverfahrens zu einer Einigung, die dazu führte, dass die Gegenseite insgesamt eine Zahlung in fünfstelliger Höhe an den Versicherungsnehmer leistete. Da unsere Mandantschaft ein langwieriges Klageverfahren vermeiden wollte, war sie damit vollauf zufrieden.
„Wir freuen uns, dass das Verfahren außergerichtlich beendet werden konnte und unsere Mandantschaft Zahlungen erhalten hat. Dies zeigt, dass Versicherungen durch detaillierte Begründungen der Fehlerhaftigkeit des Vorgehens auch außergerichtlich davon überzeugt werden können, Versicherungsfälle trotz vorheriger Ablehnung anzuerkennen. Wir als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft sind überzeugt davon, dass es sich lohnen kann, wenn Leistungsablehnungen von Fachanwälten geprüft werden,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.