Die Würzburger Reiseversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft Ersatz an einen Versicherten geleistet, der wegen der Corona-Pandemie seine Reise abbrechen musste.
Unser Mandant hatte 2019 eine Reiseversicherung bei der Würzburger Versicherung abgeschlossen. Im Anschluss buchte er eine Reise in die Schweiz. Während der Reise wurde ihm coronabedingt sein Arbeitsplatz gekündigt, sodass unser Mandant die Reise abbrach. Unser Mandant beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Reiserücktrittsversicherung, der Würzburger Reiseversicherung. Diese lehnte in der Folge aber die Leistung mit der Begründung ab, dass unserem Mandanten coronabedingt gekündigt wurde, was wiederum nicht versichert sei.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war und legte dies gegenüber der Würzburger Versicherung auch ausführlich dar.
Die Würzburger Versicherung erklärte daraufhin, noch einmal in die Leistungsprüfung eintreten zu wollen, und forderte weitere Unterlagen an. Während der weiteren Prüfung gelang es unserem Mandanten, die Schadenshöhe noch einmal zu reduzieren. Die Würzburger Versicherung erklärte schließlich zeitnah, den verbleibenden Schaden unverzüglich zu erstatten.
„Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Würzburger Versicherung aus unserer Sicht schlicht falsch war. Es war daher klar, dass die Würzburger Versicherung ihre Entscheidung nicht aufrechterhalten konnte. Dass dies gleichwohl so schnell und unkompliziert erfolgte, lag natürlich im Interesse unserer Mandantschaft, die über die Zahlung sehr erfreut war“, zieht der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., das Resümee des Verfahrens.