Die Mecklenburgische Gebäude-Versicherung hat sich nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einer Versicherungsnehmerin auf 50 % geeinigt, nachdem die Versicherung zuvor eine Zahlung abgelehnt hatte.
Unsere Mandantin hatte für ihr Haus eine Gebäudeversicherung mit Elementarschäden bei der Mecklenburgischen Versicherung abgeschlossen. Im Sommer 2022 kam es zu einem Regenwasserschaden auf dem Grundstück unserer Mandantin. Nachdem die Mecklenburgische zunächst die Kostenerstattung verweigerte, wandte sich die Versicherungsnehmerin daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsablehnung rechtsfehlerhaft war.
Nachdem die Versicherung erst eine Einigung ablehnte, schloss sich eine intensive Diskussion mit der Versicherung an. Schließlich einigten sich beide Parteien auf einen 50 % Vergleich.. „Für unsere Mandantin ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil ein langwieriger Prozess vermieden werden konnte. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass auch bei Vermeidung eines Klageverfahren durchaus zufriedenstellende Einigungen mit den Versicherern möglich sind“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.