Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht
Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!
Ihre Berufsunfähigkeits-versicherung zahlt nicht?
Sie sind berufsunfähig geworden. Aber Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich zu zahlen?
Ihnen wird gar vorgeworfen, falsche Angaben gemacht zu haben? Oder Ihnen wurde ein Vergleich angeboten und Sie wissen nicht, was zu tun ist? In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir bringen langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht mit. Daher erhalten Sie mit unserer kostenlosen Erstprüfung schnelle Hilfe.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Welcher Fall tritt bei Ihnen auf?
Ihre Versicherung lehnt ab
Die Versicherung hat abgelehnt – was soll ich nun machen?
Sie haben ein Ablehnungsschreiben Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten? Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Es könnte zwar sein, dass Ihr Versicherer Ihre Zahlung zu Recht ablehnt. Häufig sind die Argumente der Versicherer aber nicht rechtmäßig. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, damit Sie Ihre Rente schnellstmöglich erhalten.
- Sende Sie uns das Ablehnungsschreiben der Versicherung
- Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussichten
- Und unterstützen Sie beim Vorgehen gegen die Versicherung
Ihr Leistungsantrag wurde von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt? Sie möchten die Ablehnung Ihrer Versicherung prüfen lassen? Rufen Sie uns an. Wir überprüfen das Ablehnungsschreiben kostenfrei.
Anfechtung / Kündigung
Anfechtung oder Kündigung durch die Versicherung? Was tun, wenn die Leistung verweigert wird?
Das ist leider häufig der Fall – man stellt einen Leistungsantrag und die Versicherung meint plötzlich, dass man Jahre zuvor beim Abschluss des Vertrags Erkrankungen „verheimlicht“ hat. Hier muss gründlich von einem Fachanwalt geprüft werden, ob das Vorgehen der Versicherung rechtswirksam ist. Für eine wirksame Anfechtung muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben – dies ist aber selten der Fall.
- Sie haben nicht absichtlich falsche Angaben gemacht
- Auch wenn Sie fahrlässig gehandelt haben, darf nicht komplett gekürzt werden
- In vielen Fällen können Sie trotz Falschangabe die Zahlung verlangen
- Wir als Fachanwälte prüfen die Erfolgsaussichten
Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung den Vertrag wirklich beenden kann oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen!
Psychische Erkrankungen
Meine Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt ab mit dem Hinweis auf eine Depression?
Psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burn-out sind häufige Ablehnungsgründe bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Versicherungen argumentieren oft, dass die Nachweise für die psychische Beeinträchtigung nicht ausreichen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich davon nicht entmutigen lassen. Lassen Sie sich daher von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützen.
- Häufig werfen Versicherungen vor, dass es an ausreichenden medizinischen Gutachten fehle: Psychische Krankheiten erfordern zwar Nachweise, detaillierte und umfassende Nachweise durch Fachärzte sind aber nicht erforderlich.
- Versicherungen fordern oft langwierige Behandlungsnachweise: Dabei wird übersehen, dass nicht jeder Betroffene sofort eine Therapie beginnt.
Schicken Sie uns das Ablehnungsschreiben – wir prüfen für Sie, ob die Ablehnung der Versicherung gerechtfertigt ist oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen.
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Meine private Berufsunfähigkeitsversicherung wirft mir eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor?
Eine häufige Strategie der Versicherungen bei der Ablehnung eines Antrags auf Berufsunfähigkeit besteht darin, dem Versicherungsnehmer eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorzuwerfen. Dies bedeutet, dass die Versicherung behauptet, Sie hätten bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung wichtige gesundheitliche Informationen verschwiegen.
- Vorwurf der Arglist: Oft wird behauptet, dass Sie absichtlich falsche Angaben gemacht haben. Dies ist jedoch selten der Fall und muss von der Versicherung bewiesen werden.
- Unabsichtliche Fehler: Auch wenn Sie fahrlässig gehandelt haben, darf die Versicherung nicht vollständig die Leistungen verweigern.
- Wir prüfen Ihre Chancen: In vielen Fällen können Sie trotz angeblicher Falschangaben die Zahlung verlangen.
- Wir als Fachanwälte prüfen die Erfolgsaussichten
Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung den Vertrag wirklich beenden kann oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen.
Versicherung versucht Vergleich
Die Versicherung hat mir einen Vergleich angeboten – soll ich diesen annehmen?
Ihre Versicherung bietet Ihnen einen Vergleich an. Jetzt ist Geduld gefragt, denn Sie sollten diesen nicht einfach annehmen. Lassen Sie unbedingt einen Fachanwalt zuvor prüfen, ob der Vergleich für Sie nachteilig ist.
- Sende Sie uns das Ablehnungsschreiben der Versicherung
- Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussichten
- Und unterstützen Sie beim Vorgehen gegen die Versicherung
Schicken Sie uns das Angebot der Versicherung – wir prüfen für Sie, ob Sie sich mit dem Vergleich abfinden müssen oder ob Ihnen nicht doch mehr zusteht!
50% BU wird abgelehnt
Die Versicherung verneint eine 50 %ige Berufsunfähigkeit.
Die Verneinung des Vorliegens der Berufsunfähigkeit gehört zu den häufigsten Gründen für die Ablehnung der Anträge auf Berufsunfähigkeit. Es muss nachgewiesen werden, dass Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig sind, um Leistungen zu erhalten, was nicht immer einfach ist. Dies bedeutet aber nicht, dass die Ablehnung auch zutreffend ist.
- Häufig sind diese Ablehnungen rechtlich angreifbar
- Die Versicherung muss die Voraussetzungen hinreichend geprüft haben
- Ihre Krankheit UND der ausgeübte Beruf sind entscheidend
- Wir als Fachanwälte prüfen die Erfolgsaussichten
Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung wirklich leistungsfrei ist oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen
Sie erhalten keine Antwort...
Ich habe nach mehreren Monaten noch immer keine Antwort von der Versicherung. Was ist jetzt sinnvoll zu tun?
Natürlich darf die Versicherung den Antrag prüfen. Allerdings sollten Sie – abhängig vom Prüfungsumfang – nach 4 bis 6 Wochen eine Antwort erhalten haben, ob noch weitere Informationen benötigt werden. Sollten alle Unterlagen vorliegen, muss die Versicherung innerhalb eines angemessenen Zeitfensters eine Entscheidung treffen.
- Sie müssten nach 4-6 Wochen eine erste Antwort erhalten
- Die Versicherung muss innerhalb einer Frist antworten
- Die Entscheidung darf nicht zu lange dauern
- Wir als Anwälte können Druck ausüben
Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Entscheidung zu lange andauert: Rufen Sie uns an! Wir prüfen für Sie, ob die Versicherung Sie nur hinhält.
Allgemeine Informationen
Wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht sind auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisiert und unterstützen Sie nicht nur im Ablehnungsfall, sondern auch bereits bei der Antragstellung im Fall einer Berufsunfähigkeit. Wir prüfen Ihren Antrag und helfen Ihnen, nachzuweisen, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, den Grad der Berufsunfähigkeit zu belegen und sorgen dafür, dass Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre berufliche Tätigkeit und Ihren zuletzt ausgeübten Beruf korrekt berücksichtigt. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Unterstützung beim Leistungsantrag.
Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung!
Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. An den weiteren Orten sind wir zwar nicht mit einem Büro vertreten, wir vertreten Sie aber an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland und sind unter den folgenden regionalen Servicenummern erreichbar.
München (Kanzleisitz)
Tel: 089 999 533 450
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Versicherung erkennt Berufsunfähigkeit wegen Darmriss nach Geburt an
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Nürnberger Lebensversicherung vergleicht sich mit Versicherungsnehmer wegen rheumatischer Erkrankung
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