Ihre Krankentagegeld-
versicherung
zahlt nicht?
Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht
Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Krankentagegeldversicherung!
Sie sind krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Aber Ihre Krankentagegeldversicherung weigert sich zu zahlen?
Ihre Versicherung erkennt die Arbeitsunfähigkeit nicht voll an? Oder Ihre Versicherung behauptet sogar, Sie seien berufsunfähig? In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir bringen langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht mit. Daher erhalten Sie mit unserer kostenlosen Erstprüfung schnelle Hilfe.
Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Welcher Fall tritt bei Ihnen auf?
Ihre Versicherung lehnt ab
Ihre Versicherung verneint eine vollständige Arbeitsunfähigkeit?
- Kontaktieren Sie uns als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Krankentagegeldversicherung
- Gehen Sie mit uns als Spezialisten für Krankentagegeldversicherung gegen die Ablehnung vor
- Wir prüfen, ob Ihnen Leistungen zustehen
Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung die Leistungen wirklich ablehnen kann oder Ihnen nicht doch Leistungen zustehen!
Behauptung BU
Ihre Versicherung behauptet, Sie seien nicht arbeitsunfähig, sondern berufsunfähig?
Das ist leider häufig der Fall – man stellt einen Leistungsantrag und die Versicherung meint plötzlich, dass man Jahre zuvor beim Abschluss des Vertrags Erkrankungen „verheimlicht“ hat. Hier muss gründlich von einem Fachanwalt geprüft werden, ob das Vorgehen der Versicherung rechtswirksam ist. Für eine wirksame Anfechtung muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben – dies ist aber selten der Fall.
- Ihre Versicherung behauptet, Sie seien berufsunfähig
- Senden Sie uns das Schreiben Ihrer Versicherung zu
- Wir als Fachanwälte prüfen wir die Erfolgsaussichten
Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung wirklich leistungsfrei ist oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen!
Versicherung versucht Vergleich
Die Versicherung hat mir einen Vergleich angeboten – soll ich diesen annehmen?
Ihre Versicherung bietet Ihnen einen Vergleich an. Jetzt ist Geduld gefragt, denn Sie sollten diesen nicht einfach annehmen. Lassen Sie unbedingt einen Fachanwalt zuvor prüfen, ob der Vergleich für Sie nachteilig ist.
- Das Angebot für den Vergleich zeigt, dass Ihre Ansprüche berechtigt sind
- Gegebenenfalls sollten Sie auf eine vollständige Zahlung bestehen
- Wir als Anwälte können das Vergleichsangebot für Sie überprüfen
Schicken Sie uns das Angebot der Versicherung – wir prüfen für Sie, ob Sie sich mit dem Vergleich abfinden müssen oder ob Ihnen nicht doch mehr zusteht!
Sie erhalten keine Antwort...
Ich habe nach mehreren Monaten noch immer keine Antwort von der Versicherung. Was ist jetzt sinnvoll zu tun?
Natürlich darf die Versicherung den Antrag prüfen. Allerdings sollten Sie – abhängig vom Prüfungsumfang – nach 4 bis 6 Wochen eine Antwort erhalten haben, ob noch weitere Informationen benötigt werden. Sollten alle Unterlagen vorliegen, muss die Versicherung innerhalb eines angemessenen Zeitfensters eine Entscheidung treffen.
- Sie müssten nach 4-6 Wochen eine erste Antwort erhalten
- Die Versicherung muss innerhalb einer Frist antworten
- Die Entscheidung darf nicht zu lange dauern
- Wir als Anwälte können Druck ausüben
Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Entscheidung zu lange andauert: Rufen Sie uns an! Wir prüfen für Sie, ob die Versicherung Sie nur hinhält.
Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung!
Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Wir vertreten Sie an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.
L & P München
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Buchenweg 22
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Tel: 095 6174 649 90
* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung
Warum wir eine kostenlose Erstberatung anbieten können? Ganz einfach, wir haben jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Wir kennen die Argumente der Versicherer.
Mandantenstimmen
Aktuelle Fälle
Krankentagegeldversicherung
28.
Aug.
AG Hamburg-Altona verurteilt Krankenversicherung zur Kostenerstattung für Behandlung durch Ärzte-GmbH
Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht nach einem Urteil des AG Hamburg-Altona auch bei einer Behandlung durch eine Ärzte-GmbH. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat mit Urteil vom 08.01.2019 (Az. 316 C 205/18) festgestellt, dass Versicherungsschutz aus...
05.
Jun.
OLG Stuttgart: Kostenerstattung für refraktiven Linsenaustausch auch bei nur geringer Fehlsichtigkeit
Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht für den refraktiven Linsenaustausch auch bei nur geringer Fehlsichtigkeit. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 28.03.2019 (Az. 7 U 146/18) festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung für...
10.
Jan.
Amtsgericht Rottweil: Kostenerstattung für Hörgeräte
Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht auch für den Erwerb von Hörgeräten. Das Amtsgericht Rottweil hat mit Datum vom 30. Januar 2018, Az. 2 C 102/19, rechtskräftig festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung auch...
28.
Mai.
L & P Rechtsanwälte bei n-tv.de über den Nutzen von Zusatzversicherungen
Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft erläutert bei n-tv.de den Nutzen von Zusatzversicherungen für Kassenpatienten. Zusatzversicherungen zu der Krankenversicherung sind beliebt. Von Versicherungen werden sie...
19.
Okt.
OLG Karlsruhe: Versicherungsschutz für künstliche Befruchtung auch für Unverheiratete mit natürlicher Fortpflanzungsfähigkeit
Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht für eine künstliche Befruchtung auch für Unverheiratete mit natürlicher Fortpflanzungsfähigkeit. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 13. Oktober 2017, Az. 12 U 107/17, festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der...
17.
Aug.
Bayerische Beamtenkrankenkasse erklärt nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte Kostenübernahme für Entgiftung eines Versicherten
Die Bayerische Beamtenkrankenkasse hat nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte die Kosten für die Entgiftung eines Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit einer Alkoholabhängigkeit übernommen. Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte...