Fachkanzlei für Versicherungsrecht Luber Pratsch Logo

Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Krankentagegeldversicherung!

Ihre Krankentageld-
versicherung zahlt nicht?

Sie sind erkrankt, und Ihre Krankentagegeldversicherung weigert sich zu zahlen?

Ihnen wird vorgeworfen, falsche Angaben bei Vertragsschluss gemacht zu haben?  Die Versicherung hat Ihre Leistungen gekürzt oder Ihnen einen Vergleich angeboten, und Sie wissen nicht, ob Sie diesen annehmen sollten? 

In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir bringen langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht mit. Daher erhalten Sie mit unserer kostenlosen Erstprüfung schnelle Hilfe.

Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Lächelnde Frau in einem beleuchteten Raum.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Porträt eines Mannes mit Brille und Bart.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Welcher Fall tritt bei Ihnen auf?

Ihre Versicherung lehnt ab

Die Versicherung hat abgelehnt – was soll ich nun machen?

Sie haben ein Ablehnungsschreiben Ihrer Krankentagegelversicherung erhalten? Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Es könnte zwar sein, dass Ihr Versicherer Ihre Zahlung zu Recht ablehnt. Häufig sind die Argumente der Versicherer aber nicht rechtmäßig. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, damit Sie Ihr Krankentagegeld schnellstmöglich erhalten.

Bank und Kapitalmarktrecht

Ihr Leistungsantrag wurde von der Krankentagegeldversicherung abgelehnt? Sie möchten die Ablehnung Ihrer Versicherung prüfen lassen? Rufen Sie uns an. Wir überprüfen das Ablehnungsschreiben kostenfrei.

Anfechtung / Kündigung

Anfechtung oder Kündigung durch die Versicherung? Was tun, wenn die Leistung verweigert wird?

Das ist leider häufig der Fall – man stellt einen Leistungsantrag und die Versicherung meint plötzlich, dass man Jahre zuvor beim Abschluss des Vertrags Erkrankungen „verheimlicht“ hat. Hier muss gründlich von einem Fachanwalt geprüft werden, ob das Vorgehen der Versicherung rechtswirksam ist. Für eine wirksame Anfechtung muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben – dies ist aber selten der Fall.

Versicherung zahlt nicht

Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung den Vertrag wirklich beenden kann oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen!

Meine Versicherung verneint die 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Was tun?

Meine Krankentagegeldversicherung lehnt ab. Wie soll ich reagieren?

Es kann vorkommen, dass eine Versicherung die 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestreitet. Doch nicht jede Ablehnung ist rechtlich haltbar. Oft lohnt es sich, die Entscheidung genau zu prüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen. 

Anwältin Versicherungsrecht

Viele Versicherungen argumentieren unzureichend oder stützen sich auf fehlerhafte Gutachten. Eine fachanwaltliche Prüfung kann aufdecken, ob Ihnen Ihre Leistungen doch zustehen.

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Meine private Krankentagegeldversicherung wirft mir eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor?

Eine häufige Strategie der Versicherungen bei der Ablehnung eines Antrags auf Krankentagegeld besteht darin, dem Versicherungsnehmer eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorzuwerfen. Dies bedeutet, dass die Versicherung behauptet, Sie hätten bei Abschluss der Krankentagegeldversicherung wichtige gesundheitliche Informationen verschwiegen.

Versicherung zahlt nicht

Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung den Vertrag wirklich beenden kann oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen.

Versicherung versucht Vergleich

Die Versicherung hat mir einen Vergleich angeboten – soll ich diesen annehmen?

Ihre Versicherung bietet Ihnen einen Vergleich an. Jetzt ist Geduld gefragt, denn Sie sollten diesen nicht einfach annehmen. Lassen Sie unbedingt einen Fachanwalt zuvor prüfen, ob der Vergleich für Sie nachteilig ist.

Fachkanzlei Versicherungsrecht

Schicken Sie uns das Angebot der Versicherung – wir prüfen für Sie, ob Sie sich mit dem Vergleich abfinden müssen oder ob Ihnen nicht doch mehr zusteht!

Meine Versicherung lehnt das Krankentagegeld nach eingeholtem Gutachten ab

Leistungsablehnung oder Vertragskündigung wegen angeblich fehlender Arbeitsunfähigkeit oder wegen angeblicher Berufsunfähigkeit?

Versicherungen stützen die Ablehnung häufig auf Gutachten, wonach der Versicherungsnehmer nicht vollständig arbeitsunfähig oder statt dessen berufsunfähig sein soll. Tatsächlich bemühen Sie sich aber darum, die Erkrankung zu behandeln und künftig wieder Ihrer Arbeit nachgehen zu können, sind aber zurzeit hierzu einfach nicht in der Lage.

Fachkanzlei Kapitalmarktrecht

Wenn Ihre Krankentagegeldversicherung den Vertrag beendet und/oder Leistungen einstellt, sollten Sie dies nicht einfach hinnehmen. Eine rechtliche Prüfung kann klären, welche Rechte Ihnen zustehen.

Sie erhalten keine Antwort...

Ich habe nach mehreren Monaten noch immer keine Antwort von der Versicherung. Was ist jetzt sinnvoll zu tun?​

Natürlich darf die Versicherung den Antrag prüfen. Allerdings sollten Sie – abhängig vom Prüfungsumfang – nach 4 bis 6 Wochen eine Antwort erhalten haben, ob noch weitere Informationen benötigt werden. Sollten alle Unterlagen vorliegen, muss die Versicherung innerhalb eines angemessenen Zeitfensters eine Entscheidung treffen.

Anwalt Unfallversicherung

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Entscheidung zu lange andauert: Rufen Sie uns an! Wir prüfen für Sie, ob die Versicherung Sie nur hinhält.

Allgemeine Informationen

Wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht sind auf Krankentagegeldversicherungen spezialisiert und unterstützen Sie im Ablehnungsfall. Wir prüfen Ihren Fall und helfen Ihnen, nachzuweisen, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die Dauer und Schwere der Arbeitsunfähigkeit zu belegen, und sorgen dafür, dass Ihre Krankentagegeldversicherung die vertraglich vereinbarten Leistungen korrekt berücksichtigt. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Unterstützung beim  Leistungsantrag.

Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung!

Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Wir vertreten Sie an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.

München
Tel: 089 999 533 450

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Tel: 095 6174 649 90

Warum wir eine kostenlose Erstberatung anbieten können? Ganz einfach, wir haben jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Wir kennen die Argumente der Versicherer.

Wir sind für Sie da

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V.H.:
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„Ich bin sehr zufrieden mit der fachkundigen Beratung durch Frau Kempf, die zur Durchsetzung der Ansprüche geführt hat. Insbesondere die freundliche Kommunikation, die Beantwortung jeglicher Fragen und die stete Erreichbarkeit sind hervorzuheben. Die Entscheidung, den Weg des komplexen Leistungsantrags von Beginn an mit versierter Unterstützung durch Fr. Kempf anzugehen, hat sich als genau richtig erwiesen!"
C.R.:
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„Rechtsanwalt Luber ist ein Top Jurist, der vor allem durch seine sehr guten kommunikativen Fähigkeiten und Kompetenzen, sowie überdurchschnittlich guten und vor allem juristischen Leistung, anhand der Beilegung dieses Rechtsstreits, erneut seine hohe Erfolgsquote bestätigt hat. Die Rechtsanwaltskanzlei L&P ist Vertrauensvoll, Persönlich, Erfahren und Exzellent !!! Vielen Dank Kanzlei L&P und vor allem ganz besonderen Dank an Rechtsanwalt Christian Luber."
S.S:
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„Frau Kempf hat sich mit Engagement und Fachwissen positiv für meinen Fall eingesetzt. Ihr Schreibstil ist beeindruckend und wirkungsvoll. Herzlichen Dank."
A.B.:
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Herr Luber ist ein sehr kompetenter, sehr effizienter, sehr freundlicher und sehr schnell agierender Rechtsanwalt. Seine Kompetenz und Effizienz sind besonders ausgeprägt. Ich kann Herrn Luber uneingeschränkt empfehlen. Bis jetzt, der beste Anwalt, den ich in Anspruch nehmen musste. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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Aktuelle Fälle

Krankentagegeldversicherung

26.

Juli.

Bayerische Beamtenkrankenkasse verweigert Kostenübernahme für Entgiftung eines Versicherten

Die Bayerische Beamtenkrankenkasse hat einem Versicherungsnehmer die Kostenübernahme für die Entgiftung im Zusammenhang mit einer Alkoholabhängigkeit verweigert. Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2008 eine Private Krankenversicherung bei der Bayerischen...

05.

Apr..

BGH bestätigt Erstattungspflicht der Privaten Krankenversicherung für LASIK-OP

Der Bundesgerichtshof hat mit Datum vom 29. März 2017, Az. IV ZR 533/15, festgestellt, dass Private Krankenversicherungen grundsätzlich die Kosten für eine LASIK-OP übernehmen müssen. Hierauf weist Rechtsanwältin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L...

13.

März.

Kein Rücktritt des Versicherers trotz vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung

Nicht jede Falschbeantwortung von Fragen vor Vertragsschluss führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Dies ist nur bei Vorliegen von eng umgrenzten Umständen der Fall. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von...

11.

Nov..

Krankenversicherung: Versicherungsschutz bei künstlicher Befruchtung auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht bei einer künstlichen Befruchtung auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 11. November 2016, Az. 20 U 119/16, festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten...

03.

Dez..

OLG Frankfurt: Hohe Anforderungen an Hinweise des Versicherers zur Vertragsanpassung

Die private Krankenversicherung kann den Vertrag zu ihren Gunsten nur dann gemäß § 19 Absatz 5 VVG anpassen, wenn sie den Versicherungsnehmer bei Antragstellung auf die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hinweist. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat...

03.

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