Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht
Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Krankentagegeldversicherung!
Ihre Krankentageld-
versicherung zahlt nicht?
Sie sind erkrankt, und Ihre Krankentagegeldversicherung weigert sich zu zahlen?
Ihnen wird vorgeworfen, falsche Angaben bei Vertragsschluss gemacht zu haben? Die Versicherung hat Ihre Leistungen gekürzt oder Ihnen einen Vergleich angeboten, und Sie wissen nicht, ob Sie diesen annehmen sollten?
In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir bringen langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht mit. Daher erhalten Sie mit unserer kostenlosen Erstprüfung schnelle Hilfe.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Welcher Fall tritt bei Ihnen auf?
Ihre Versicherung lehnt ab
Die Versicherung hat abgelehnt – was soll ich nun machen?
Sie haben ein Ablehnungsschreiben Ihrer Krankentagegelversicherung erhalten? Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Es könnte zwar sein, dass Ihr Versicherer Ihre Zahlung zu Recht ablehnt. Häufig sind die Argumente der Versicherer aber nicht rechtmäßig. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, damit Sie Ihr Krankentagegeld schnellstmöglich erhalten.
- Sende Sie uns das Ablehnungsschreiben der Versicherung
- Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussichten
- Und unterstützen Sie beim Vorgehen gegen die Versicherung
Ihr Leistungsantrag wurde von der Krankentagegeldversicherung abgelehnt? Sie möchten die Ablehnung Ihrer Versicherung prüfen lassen? Rufen Sie uns an. Wir überprüfen das Ablehnungsschreiben kostenfrei.
Anfechtung / Kündigung
Anfechtung oder Kündigung durch die Versicherung? Was tun, wenn die Leistung verweigert wird?
Das ist leider häufig der Fall – man stellt einen Leistungsantrag und die Versicherung meint plötzlich, dass man Jahre zuvor beim Abschluss des Vertrags Erkrankungen „verheimlicht“ hat. Hier muss gründlich von einem Fachanwalt geprüft werden, ob das Vorgehen der Versicherung rechtswirksam ist. Für eine wirksame Anfechtung muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben – dies ist aber selten der Fall.
- Sie haben nicht absichtlich falsche Angaben gemacht
- Auch wenn Sie fahrlässig gehandelt haben, darf nicht komplett gekürzt werden
- In vielen Fällen können Sie trotz Falschangabe die Zahlung verlangen
- Wir als Fachanwälte prüfen die Erfolgsaussichten
Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung den Vertrag wirklich beenden kann oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen!
Meine Versicherung verneint die 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Was tun?
Meine Krankentagegeldversicherung lehnt ab. Wie soll ich reagieren?
Es kann vorkommen, dass eine Versicherung die 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestreitet. Doch nicht jede Ablehnung ist rechtlich haltbar. Oft lohnt es sich, die Entscheidung genau zu prüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.
- Versicherungen lehnen Behandlungen oft mit der Begründung ab, dass diese nicht ausreichend belegt oder nicht notwendig seien. Dabei wird häufig übersehen, dass eine oberflächliche Prüfung nicht ausreicht, um die 100%ige Arbeitsunfähigkeit zu verneinen.
- Neben Heilbehandlungen werden häufig Kur- oder Sanatoriumsbehandlung oder stationäre Psychotherapiebehandlung abgelehnt.
Viele Versicherungen argumentieren unzureichend oder stützen sich auf fehlerhafte Gutachten. Eine fachanwaltliche Prüfung kann aufdecken, ob Ihnen Ihre Leistungen doch zustehen.
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Meine private Krankentagegeldversicherung wirft mir eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor?
Eine häufige Strategie der Versicherungen bei der Ablehnung eines Antrags auf Krankentagegeld besteht darin, dem Versicherungsnehmer eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorzuwerfen. Dies bedeutet, dass die Versicherung behauptet, Sie hätten bei Abschluss der Krankentagegeldversicherung wichtige gesundheitliche Informationen verschwiegen.
- Vorwurf der Arglist: Oft wird behauptet, dass Sie absichtlich falsche Angaben gemacht haben. Dies ist jedoch selten der Fall und muss von der Versicherung bewiesen werden.
- Unabsichtliche Fehler: Auch wenn Sie fahrlässig gehandelt haben, darf die Versicherung nicht vollständig die Leistungen verweigern.
- Wir prüfen Ihre Chancen: In vielen Fällen können Sie trotz angeblicher Falschangaben die Zahlung verlangen.
- Wir als Fachanwälte prüfen die Erfolgsaussichten
Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung den Vertrag wirklich beenden kann oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen.
Versicherung versucht Vergleich
Die Versicherung hat mir einen Vergleich angeboten – soll ich diesen annehmen?
Ihre Versicherung bietet Ihnen einen Vergleich an. Jetzt ist Geduld gefragt, denn Sie sollten diesen nicht einfach annehmen. Lassen Sie unbedingt einen Fachanwalt zuvor prüfen, ob der Vergleich für Sie nachteilig ist.
- Sende Sie uns das Ablehnungsschreiben der Versicherung
- Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussichten
- Und unterstützen Sie beim Vorgehen gegen die Versicherung
Schicken Sie uns das Angebot der Versicherung – wir prüfen für Sie, ob Sie sich mit dem Vergleich abfinden müssen oder ob Ihnen nicht doch mehr zusteht!
Meine Versicherung lehnt das Krankentagegeld nach eingeholtem Gutachten ab
Leistungsablehnung oder Vertragskündigung wegen angeblich fehlender Arbeitsunfähigkeit oder wegen angeblicher Berufsunfähigkeit?
Versicherungen stützen die Ablehnung häufig auf Gutachten, wonach der Versicherungsnehmer nicht vollständig arbeitsunfähig oder statt dessen berufsunfähig sein soll. Tatsächlich bemühen Sie sich aber darum, die Erkrankung zu behandeln und künftig wieder Ihrer Arbeit nachgehen zu können, sind aber zurzeit hierzu einfach nicht in der Lage.
- Die medizinischen Gutachten der Versicherung übersehen häufig relevante Aspekte im Verlauf der Behandlung
- Eine Ablehnung wegen angeblich fehlender Arbeitsunfähigkeit oder wegen angeblicher Berufsunfähigkeit sollte immer geprüft werden
Wenn Ihre Krankentagegeldversicherung den Vertrag beendet und/oder Leistungen einstellt, sollten Sie dies nicht einfach hinnehmen. Eine rechtliche Prüfung kann klären, welche Rechte Ihnen zustehen.
Sie erhalten keine Antwort...
Ich habe nach mehreren Monaten noch immer keine Antwort von der Versicherung. Was ist jetzt sinnvoll zu tun?
Natürlich darf die Versicherung den Antrag prüfen. Allerdings sollten Sie – abhängig vom Prüfungsumfang – nach 4 bis 6 Wochen eine Antwort erhalten haben, ob noch weitere Informationen benötigt werden. Sollten alle Unterlagen vorliegen, muss die Versicherung innerhalb eines angemessenen Zeitfensters eine Entscheidung treffen.
- Sie müssten nach 4-6 Wochen eine erste Antwort erhalten
- Die Versicherung muss innerhalb einer Frist antworten
- Die Entscheidung darf nicht zu lange dauern
- Wir als Anwälte können Druck ausüben
Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Entscheidung zu lange andauert: Rufen Sie uns an! Wir prüfen für Sie, ob die Versicherung Sie nur hinhält.
Allgemeine Informationen
Wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht sind auf Krankentagegeldversicherungen spezialisiert und unterstützen Sie im Ablehnungsfall. Wir prüfen Ihren Fall und helfen Ihnen, nachzuweisen, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die Dauer und Schwere der Arbeitsunfähigkeit zu belegen, und sorgen dafür, dass Ihre Krankentagegeldversicherung die vertraglich vereinbarten Leistungen korrekt berücksichtigt. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Unterstützung beim Leistungsantrag.
Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung!
Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Wir vertreten Sie an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.
L & P München
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Tel: 095 6174 649 90
* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung
Warum wir eine kostenlose Erstberatung anbieten können? Ganz einfach, wir haben jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Wir kennen die Argumente der Versicherer.
Mandantenstimmen
Aktuelle Fälle
Krankentagegeldversicherung
28.
Aug..
AG Hamburg-Altona verurteilt Krankenversicherung zur Kostenerstattung für Behandlung durch Ärzte-GmbH
Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht nach einem Urteil des AG Hamburg-Altona auch bei einer Behandlung durch eine Ärzte-GmbH. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat mit Urteil vom 08.01.2019 (Az. 316 C 205/18) festgestellt, dass Versicherungsschutz aus...
05.
Juni.
OLG Stuttgart: Kostenerstattung für refraktiven Linsenaustausch auch bei nur geringer Fehlsichtigkeit
Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht für den refraktiven Linsenaustausch auch bei nur geringer Fehlsichtigkeit. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 28.03.2019 (Az. 7 U 146/18) festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung für...
10.
Jan..
Amtsgericht Rottweil: Kostenerstattung für Hörgeräte
Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht auch für den Erwerb von Hörgeräten. Das Amtsgericht Rottweil hat mit Datum vom 30. Januar 2018, Az. 2 C 102/19, rechtskräftig festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung auch...
28.
Mai.
L & P Rechtsanwälte bei n-tv.de über den Nutzen von Zusatzversicherungen
Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft erläutert bei n-tv.de den Nutzen von Zusatzversicherungen für Kassenpatienten. Zusatzversicherungen zu der Krankenversicherung sind beliebt. Von Versicherungen werden sie...
19.
Okt..
OLG Karlsruhe: Versicherungsschutz für künstliche Befruchtung auch für Unverheiratete mit natürlicher Fortpflanzungsfähigkeit
Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht für eine künstliche Befruchtung auch für Unverheiratete mit natürlicher Fortpflanzungsfähigkeit. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 13. Oktober 2017, Az. 12 U 107/17, festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der...
17.
Aug..
Bayerische Beamtenkrankenkasse erklärt nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte Kostenübernahme für Entgiftung eines Versicherten
Die Bayerische Beamtenkrankenkasse hat nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte die Kosten für die Entgiftung eines Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit einer Alkoholabhängigkeit übernommen. Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte...