Leitungswasserversicherung: Beweiserleichterung für Versicherte

Bei der Leitungswasserversicherung können Versicherte die Beweiserleichterung des Beweises des ersten Anscheins in Anspruch nehmen.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Datum vom 28. Januar 2011, Az. 10 U 238/10, festgestellt, dass bei der Leitungswasserversicherung Versicherte die Beweiserleichterung des Beweises des ersten Anscheins in Anspruch nehmen können. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Gebäudeversicherung Leistungen aus der Leitungswasserversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass ein Versicherungsfall nicht bewiesen worden sei. Das Landgericht gab dem Versicherer Recht und wies die Klage ab.

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied nun, dass nicht die Versicherungsnehmer den Vollbeweis hinsichtlich der Schadensursache führen müssten. Vielmehr könnten die Versicherten den Beweis des ersten Anscheins in Anspruch nehmen, sodass es ausreiche, den typischen Geschehensablauf des eintretenden Wassers und des hierdurch entstandenen Schaden darzulegen. Die Versicherung müsse dann beweisen, dass der Schaden entgegen dem typischen Geschehensablauf nicht eingetreten sei. Da der Versicherung dies vorliegend nicht gelungen sei, war sie zur Erfüllung der versprochenen Leistungen zu verurteilen.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass Versicherungsnehmer entgegen der Ansicht der Versicherungen nicht alles beweisen müssen. Vielmehr kann es auch ausreichen, wenn der typische Geschehensablauf dargelegt wird. Dann ist es Aufgabe der Versicherung, zu beweisen, dass der eingetretene Schaden gleichwohl nicht kausal gewesen sei. Dies wird den Versicherungen regelmäßig nicht gelingen.“

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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