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Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Die private Auslandskrankenversicherung bietet ihren Versicherten Versicherungsschutz im Fall einer medizinischen Behandlung im Ausland aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft.

Im Streit zwischen den Versicherten und den privaten Krankenversicherungen steht oftmals die Kostenübernahme von medizinischen Behandlungen, deren Notwendigkeit oder Angemessenheit die Krankenversicherungen bestreitet. Auch der kostenintensive Rücktransport des Erkrankten wird von Versicherungen abgelehnt.

Im Ergebnis ist gleichwohl von relativ guten Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Auslandskrankenversicherung auszugehen, da inzwischen eine als versichertenfreundlich zu bewertende Rechtsprechung existiert. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserer folgenden Übersicht über die häufigsten Fragen und unseren aktuellen Pressemitteilungen.

Häufige Fragen

Die Reisekrankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von während der Reise aufgetretenen Erkrankungen. Hierzu gehören auch die Bergung, der Transport, die Überführung und die Bestattung der Versicherten Person. Lehnt die Versicherung gleichwohl die Kostenübernahme ab, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Versicherung hierzu berechtigt ist. Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie uns an.

Die Reisekrankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von während der Reise aufgetretenen Erkrankungen. Hierzu gehören auch die Bergung, der Transport, die Überführung und die Bestattung der Versicherten Person. Lehnt die Versicherung gleichwohl die Kostenübernahme ab, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Versicherung hierzu berechtigt ist. Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie uns an.

Lassen Sie die Ablehnung rechtlich überprüfen. Es kann natürlich sein, dass die Ablehnung der Versicherung zutreffend ist. Oftmals kann man hingegen gegen die Ablehnung vorgehen, weil die von der Versicherung dargelegten Gründe nicht rechtswirksam sind. Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie uns an.

Die Verneinung des Vorliegens einer Krankheit gehört zu den häufigsten Gründen für die Ablehnung der Anträge auf Übernahme der Behandlungskosten. Dies bedeutet aber nicht, dass die Ablehnung auch zutreffend ist. Vielmehr ist ein Großteil dieser Ablehnungen rechtlich angreifbar. Die Gründe hierfür sind vielfältig, liegen aber in der Regel darin, dass die Versicherung die Voraussetzungen des Krankheitsbegriffs nicht hinreichend prüft. Unter Krankheit ist ein anormaler geistiger oder körperlicher Zustand zu verstehen, der aufgrund einer Störung körperlicher oder geistiger Funktionen eine nicht ganz unerhebliche überschreitende Beeinträchtigung des Erkrankten zur Folge hat. Gerne können wir im Rahmen einer kostenlosen Erstprüfung überprüfen, ob die Ablehnung durch die Krankenreiseversicherung angreifbar ist.

Lassen Sie die Ablehnung rechtlich überprüfen. Es kann natürlich sein, dass die Ablehnung der Versicherung zutreffend ist. Oftmals kann man hingegen gegen die Ablehnung vorgehen, weil die von der Versicherung dargelegten Gründe nicht rechtswirksam sind. Denn eine Heilbehandlung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann medizinisch notwendig, wenn die Behandlung auf einer gesicherten Diagnose beruht, sie geeignet ist, die Krankheit zu heilen oder zumindest zu lindern und für den Patienten zu einem adäquaten Nutzen führt. Diese Definition des Bundesgerichthofes zeigt bereits, dass die Begründung der Ablehnung der medizinischen Notwendigkeit durch die Krankenversicherung oftmals zu oberflächlich ist. Wir empfehlen Ihnen daher, die Ablehnung der Krankenversicherung fachanwaltlich zu prüfen. Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie uns an.

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Aktuelle Fälle

Auslandskrankenversicherung

21.

Jun.

AG München: ADAC zahlt Vergleich aus Reisekrankenversicherung

Die ADAC Versicherung AG hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vor dem Amtsgericht München einen Vergleich geschlossen, nachdem das Kind der Versicherungsnehmerin im Urlaub erkrankt war. Die Versicherungsnehmerin verfügte über...

18.

Jun.

ADAC bezahlt 13.000,- € für medizinische Behandlung in USA

Die Auslands-Krankenversicherung ADAC hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die Übernahme der Behandlungskosten für eine in den USA durchgeführte Behandlung erklärt, nachdem sie zuvor Leistungen abgelehnt hatte. Erkrankung im USA-Urlaub...

15.

Jun.

Vergleich mit Auslands-Krankenversicherung Europe Assistance nach Unfall in Kamerun

Die Auslands-Krankenversicherung Europe Assistance hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einen Vergleichsbetrag in fünfstelliger Höhe an einen Versicherungsnehmer gezahlt, nachdem sie zuvor Leistungen abgelehnt hatte. Unfall in Kamerun Unser Mandant...

15.

Jun.

Auslands-Krankenversicherung Union Krankenversicherung AG bezahlt 10.000,- € für Behandlung in Südafrika

Die Auslands-Krankenversicherung Union Krankenversicherung AG hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einen Vergleichsbetrag i.H.v. 10.000,- € an einen Versicherungsnehmer gezahlt, nachdem sie zuvor eine Leistung abgelehnt hatte. Unfall im Südafrika-Urlaub...

06.

Mrz.

Landgericht München I als Berufungsinstanz verurteilt ADAC Auslands-Krankenversicherung zur Kostenübernahme für Operation in Österreich

Das Landgericht München I als Berufungsinstanz hat die ADAC Auslands-Krankenversicherung nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft zur Zahlung der Behandlungskosten für eine in Österreich durchgeführte Operation verurteilt. Der Versicherungsnehmer hatte seit...

30.

Aug.

Auslands-Krankenversicherung AWP P&C bezahlt 14.000,- € für Behandlung in Thailand

Die Auslands-Krankenversicherung AWP P&C hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die Übernahme der Behandlungskosten für eine in Thailand durchgeführte Behandlung erklärt. Unser Mandant hatte Ende letzten Jahres bei der Auslands-Krankenversicherung...

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Lächelnde Frau in einem beleuchteten Raum.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Lächelnder Mann in Innenraum

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht