Auslandskrankenversicherung
Die private Auslandskrankenversicherung bietet ihren Versicherten Versicherungsschutz im Fall einer medizinischen Behandlung im Ausland aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft.
Im Streit zwischen den Versicherten und den privaten Krankenversicherungen steht oftmals die Kostenübernahme von medizinischen Behandlungen, deren Notwendigkeit oder Angemessenheit die Krankenversicherungen bestreitet. Auch der kostenintensive Rücktransport des Erkrankten wird von Versicherungen abgelehnt.
Im Ergebnis ist gleichwohl von relativ guten Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Auslandskrankenversicherung auszugehen, da inzwischen eine als versichertenfreundlich zu bewertende Rechtsprechung existiert. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserer folgenden Übersicht über die häufigsten Fragen und unseren aktuellen Pressemitteilungen.
Häufige Fragen
Die Reisekrankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von während der Reise aufgetretenen Erkrankungen. Hierzu gehören auch die Bergung, der Transport, die Überführung und die Bestattung der Versicherten Person. Lehnt die Versicherung gleichwohl die Kostenübernahme ab, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Versicherung hierzu berechtigt ist. Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie uns an.
Die Reisekrankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von während der Reise aufgetretenen Erkrankungen. Hierzu gehören auch die Bergung, der Transport, die Überführung und die Bestattung der Versicherten Person. Lehnt die Versicherung gleichwohl die Kostenübernahme ab, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Versicherung hierzu berechtigt ist. Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie uns an.
Lassen Sie die Ablehnung rechtlich überprüfen. Es kann natürlich sein, dass die Ablehnung der Versicherung zutreffend ist. Oftmals kann man hingegen gegen die Ablehnung vorgehen, weil die von der Versicherung dargelegten Gründe nicht rechtswirksam sind. Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie uns an.
Die Verneinung des Vorliegens einer Krankheit gehört zu den häufigsten Gründen für die Ablehnung der Anträge auf Übernahme der Behandlungskosten. Dies bedeutet aber nicht, dass die Ablehnung auch zutreffend ist. Vielmehr ist ein Großteil dieser Ablehnungen rechtlich angreifbar. Die Gründe hierfür sind vielfältig, liegen aber in der Regel darin, dass die Versicherung die Voraussetzungen des Krankheitsbegriffs nicht hinreichend prüft. Unter Krankheit ist ein anormaler geistiger oder körperlicher Zustand zu verstehen, der aufgrund einer Störung körperlicher oder geistiger Funktionen eine nicht ganz unerhebliche überschreitende Beeinträchtigung des Erkrankten zur Folge hat. Gerne können wir im Rahmen einer kostenlosen Erstprüfung überprüfen, ob die Ablehnung durch die Krankenreiseversicherung angreifbar ist.
Lassen Sie die Ablehnung rechtlich überprüfen. Es kann natürlich sein, dass die Ablehnung der Versicherung zutreffend ist. Oftmals kann man hingegen gegen die Ablehnung vorgehen, weil die von der Versicherung dargelegten Gründe nicht rechtswirksam sind. Denn eine Heilbehandlung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann medizinisch notwendig, wenn die Behandlung auf einer gesicherten Diagnose beruht, sie geeignet ist, die Krankheit zu heilen oder zumindest zu lindern und für den Patienten zu einem adäquaten Nutzen führt. Diese Definition des Bundesgerichthofes zeigt bereits, dass die Begründung der Ablehnung der medizinischen Notwendigkeit durch die Krankenversicherung oftmals zu oberflächlich ist. Wir empfehlen Ihnen daher, die Ablehnung der Krankenversicherung fachanwaltlich zu prüfen. Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie uns an.
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Versicherungsrecht
Aktuelle Fälle
Auslandskrankenversicherung
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Das Amtsgericht München hat die ADAC Auslands-Krankenversicherung nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft zur Zahlung der Behandlungskosten für eine in Österreich durchgeführte Operation verurteilt. Unser Mandant hatte seit vielen Jahren beim...
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LG Stade: 50 % Vergleich mit American Express Platinum Card Auslands-Krankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung der American Express Platinum Card, die Inter Partner Assistance IPA, hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen eines vor dem Landgericht Stade geschlossenen Vergleichs 50 % der...
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L & P Rechtsanwälte bei n-tv.de über den Nutzen von Zusatzversicherungen
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ADAC Auslands-Krankenschutz erkennt Zahlungspflicht nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte an
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OLG Koblenz: Krankenrücktransport auch ohne ärztliche Anordnung versichert
Die Kosten des Auslandskrankenrücktransports sind auch dann erstattungsfähig, wenn keine ärztliche Anordnung des Rücktransports vorliegt. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Datum vom 13. Juli 2016, Az. 10 U 946/15, festgestellt, dass die Kosten des Auslandskrankenrücktransports...
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Nov.
Leistungspflicht der Auslandskrankenversicherung bei Tod des Versicherten
Die Auslandskrankenversicherung ist auch dann leistungspflichtig, wenn der Versicherte auf der Reise verstirbt und ihm zuvor bekannt war, dass ein Versterben jederzeit möglich ist. Das Amtsgericht München hat mit Datum vom 16. November 2011, Az....