Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung dient zur Absicherung von Schäden, die durch einen Reiserücktritt oder -abbruch der versicherten Person insbesondere wegen Krankheit entstehen. Die Versicherung zahlt im Versicherungsfall die Kosten, die durch den Reiserücktritt entstanden sind.
Wenn die Unfallversicherung nicht bezahlt, liegt das regelmäßig daran, dass sie das Vorliegen einer Erkrankung bestreitet. Auch fechten die Versicherungen immer wieder den Versicherungsvertrag wegen vorgeblich falscher Erklärungen der Versicherungsnehmer an oder bezweifeln, dass die Erkrankung nicht bereits vor Vertragsschluss bekannt war.
Im Ergebnis ist gleichwohl von relativ guten Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Unfallversicherung auszugehen, da inzwischen eine als versichertenfreundlich zu bewertende Rechtsprechung existiert. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserer folgenden Übersicht über die häufigsten Fragen und unseren aktuellen Pressemitteilungen.
Häufige Fragen
Die Reiserücktrittsversicherung ist keine Allgefahrenversicherung. Sie zählt vielmehr in den Versicherungsbedingungen die einzelnen Gefahrentatbestände auf. Hierzu zählen bei der Reiserücktrittsversicherung der Nichtantritt oder Abbruch der gebuchten Reise. Lehnt die Versicherung gleichwohl die Kostenübernahme ab, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Versicherung hierzu berechtigt ist. Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie uns an.
Die Reiserücktrittsversicherungen führen in den Versicherungsbedingungen auf, wann Versicherungsschutz besteht. Demnach werden die Stornokosten übernommen, wenn bei der Versicherten Person Reiseunfähigkeit zu erwarten ist oder der Antritt der Reise nicht zugemutet werden kann. Wann dies konkret der Fall ist, ergibt sich aus den in den Versicherungsbedingungen im Detail aufgeführten Rücktrittsgründen. Einblick in die Versicherungsunterlagen ist somit unerlässlich. Lehnt die Versicherung gleichwohl die Kostenübernahme ab, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Versicherung hierzu berechtigt ist. Die Erstprüfung können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kostenlos anbieten. Senden Sie uns per Mail, Fax oder Post das Ablehnungsschreiben der Versicherung zu oder rufen Sie uns an.
Wir sind für Sie da
Versicherungsrecht
Aktuelle Fälle
Reisegepäck- / Reiserücktrittsversicherung
23.
Juli.
Europ Assistance Versicherung erkennt Erkrankung an und erstattet Reisekosten
Die Europ Assistance Reiseversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich den Versicherungsfall bei einem Reiserücktritt anerkannt. Die Versicherungsnehmerin hat mit ihrem Partner eine Fernreise gebucht. Kurz vor Reiseantritt kam...
23.
Juli.
50 % Vergleich mit LVM Reiserücktrittsversicherung
Ein Versicherungsnehmer einer Reiserücktrittsversicherung hat in einem von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft geführten Verfahren einen 50 % Vergleich mit der LVM Versicherung geschlossen. Der Versicherungsnehmer schloss eine Reiserücktrittsversicherung...
18.
Okt..
Ombudsverfahren: 50 % Vergleich mit LVM Reiserücktrittsversicherung
08.
Sep..
Axa Reiserücktrittsversicherung zahlt gesundheitsbedingten Reiserücktritt wegen Bandscheibenvorfalls nach Reisebuchung mit Miles & More Kreditkarte
Die Reiserücktrittsversicherung Axa Assistance Deutschland GmbH hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft Ersatz an einen Versicherten geleistet, der wegen eines Bandscheibenvorfalls seine Reise nicht antreten konnte. Unser Mandant hatte für...
13.
Sep..
AG München: 90 % Vergleich mit Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung
Ein Versicherungsnehmer einer Reiserücktrittsversicherung hat in einem von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vor dem Amtsgericht München geführten Verfahren einen 90 % Vergleich mit der Europ Assistance Versicherung geschlossen....
12.
Okt..
Würzburger Reiseversicherung zahlt coronabedingten Reiseabbruch
Die Würzburger Reiseversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft Ersatz an einen Versicherten geleistet, der wegen der Corona-Pandemie seine Reise abbrechen musste. Unser Mandant hatte 2019 eine Reiseversicherung bei der...