Fachkanzlei für Versicherungsrecht Luber Pratsch Logo

Private Krankentagegeldversicherung

Private Krankentagegeldversicherung

Die private Krankentagegeldversicherung bietet finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit, indem sie den Verdienstausfall ersetzt. Streit entsteht häufig, wenn die Versicherung das vereinbarte Krankentagegeld nicht zahlt oder die Zahlung ablehnt. Entweder weil die Versicherung Ihre Krankschreibung nicht anerkennt und Ihre Arbeitsunfähigkeit bezweifelt oder die Krankentagegeldversicherung verweigert die Zahlung, weil sie meint, sie seien dauerhaft berufsunfähig.

Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie gezielt, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Gute Erfolgschancen bestehen insbesondere bei frühzeitiger anwaltlicher Beratung und sicherem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt.

Häufige Fragen

Wenn Ihre Versicherung das Krankentagegeld ablehnt, stehen Sie nicht allein da. Oft passiert das ohne triftige medizinische Grundlage. In solchen Fällen ist rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt für Krankentagegeld wichtig. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf Zahlung des Krankentagegeldes durchzusetzen. Unsere Kanzlei prüft für Sie, ob die Ablehnung rechtlich haltbar ist. Falls nicht, machen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend – engagiert und effizient.
Die Einschätzung des behandelnden Arztes hat grundsätzlich hohes Gewicht. Dennoch stellen Versicherer sie regelmäßig in Frage – meist gestützt auf eigene Gutachter. Wir helfen Ihnen, durch Gegengutachten und medizinische Dokumentation nachzuweisen, dass die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten besteht. Oft genügt ein gezieltes Schreiben durch den Anwalt, damit die Versicherung einlenkt.
Das ist ein häufiger Trick: Die Krankentagegeldversicherung unterstellt, dass Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können – und verweist Sie auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie vielleicht gar nicht haben. Damit stellt sie die Zahlungen komplett ein. Ob wirklich eine Berufsunfähigkeit vorliegt, lässt sich aber nicht einfach behaupten – es braucht eine fundierte medizinische und rechtliche Beurteilung. Wir prüfen das für Sie und sorgen für die professionelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Längere Krankschreibungen führen nicht automatisch zur Berufsunfähigkeit. Entscheidend ist die medizinische Prognose: Gibt es berechtigte Hoffnung auf Besserung? Kann eine Reha helfen? Haben Sie konkrete Rückkehrperspektiven? Wir unterstützen Sie dabei, diese Argumentation aufzubauen und sich gegen pauschale Ablehnungen zu wehren.
Ganz einfach: Sie schicken uns das Ablehnungsschreiben der Versicherung (per Mail, Fax oder Post) und schildern den Sachverhalt kurz telefonisch oder per E-Mail. Unsere Erstprüfung erfolgt innerhalb kurzer Zeit – kostenlos und unverbindlich. Wenn wir eine Erfolgsaussicht sehen, besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte.
In vielen Fällen: Ja. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, holen wir für Sie die Deckungszusage ein. Wir klären alle Details – schnell und unkompliziert. Für Sie entsteht kein Kostenrisiko.
Versicherer dürfen den Antrag prüfen – aber nicht unbegrenzt. Wenn sich eine Entscheidung unangemessen lang hinzieht, können wir auf eine schnelle Klärung hinwirken. Ein Anwaltsschreiben reicht oft schon aus, um die Sache zu beschleunigen. Als erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht unterstützen wir Sie professionell.
Leider kommt das häufig vor. Manche Versicherer beauftragten Gutachter, die sehr „versicherungsfreundlich“ urteilen. Wir kennen diese Praxis – und wissen, wie man ihr begegnet: durch Gegengutachten, Arztberichte und juristischen Widerspruch. Auch die Einschätzung eines zweiten Arztes kann ausreichen, um Zweifel zu zerstreuen.
Ja. Wenn Ihre Versicherung das Krankentagegeld verweigert, sollten Sie rasch handeln. Denn bei längerer Untätigkeit kann Ihr Anspruch verfallen oder rechtlich schwerer durchzusetzen sein. Unsere Empfehlung: Kontaktieren Sie uns möglichst früh – je schneller wir reagieren, desto besser die Erfolgschancen. Als kompetente Fachanwälte für Versicherungsrecht helfen wir ihnen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wir sind für Sie da

Mit Absenden Ihrer Kontaktanfrage erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden

Aktuelle Fälle

Private Krankenvoll- / Krankentagegeldversicherung

26.

Juli.

Bayerische Beamtenkrankenkasse verweigert Kostenübernahme für Entgiftung eines Versicherten

Die Bayerische Beamtenkrankenkasse hat einem Versicherungsnehmer die Kostenübernahme für die Entgiftung im Zusammenhang mit einer Alkoholabhängigkeit verweigert. Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2008 eine Private Krankenversicherung bei der Bayerischen...

05.

Apr..

BGH bestätigt Erstattungspflicht der Privaten Krankenversicherung für LASIK-OP

Der Bundesgerichtshof hat mit Datum vom 29. März 2017, Az. IV ZR 533/15, festgestellt, dass Private Krankenversicherungen grundsätzlich die Kosten für eine LASIK-OP übernehmen müssen. Hierauf weist Rechtsanwältin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L...

13.

März.

Kein Rücktritt des Versicherers trotz vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung

Nicht jede Falschbeantwortung von Fragen vor Vertragsschluss führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Dies ist nur bei Vorliegen von eng umgrenzten Umständen der Fall. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von...

11.

Nov..

Krankenversicherung: Versicherungsschutz bei künstlicher Befruchtung auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht bei einer künstlichen Befruchtung auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 11. November 2016, Az. 20 U 119/16, festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten...

03.

Dez..

OLG Frankfurt: Hohe Anforderungen an Hinweise des Versicherers zur Vertragsanpassung

Die private Krankenversicherung kann den Vertrag zu ihren Gunsten nur dann gemäß § 19 Absatz 5 VVG anpassen, wenn sie den Versicherungsnehmer bei Antragstellung auf die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hinweist. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat...

03.

Dez..

OLG Frankfurt: Hohe Anforderungen an Hinweise des Versicherers zur Vertragsanpassung

Die private Krankenversicherung kann den Vertrag zu ihren Gunsten nur dann gemäß § 19 Absatz 5 VVG anpassen, wenn sie den Versicherungsnehmer bei Antragstellung auf die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hinweist. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat...

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Lächelnde Frau in einem beleuchteten Raum.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Lächelnder Mann in Innenraum

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht