Private Krankentagegeldversicherung
Die private Krankentagegeldversicherung bietet finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit, indem sie den Verdienstausfall ersetzt. Streit entsteht häufig, wenn die Versicherung das vereinbarte Krankentagegeld nicht zahlt oder die Zahlung ablehnt. Entweder weil die Versicherung Ihre Krankschreibung nicht anerkennt und Ihre Arbeitsunfähigkeit bezweifelt oder die Krankentagegeldversicherung verweigert die Zahlung, weil sie meint, sie seien dauerhaft berufsunfähig.
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie gezielt, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Gute Erfolgschancen bestehen insbesondere bei frühzeitiger anwaltlicher Beratung und sicherem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt.
Häufige Fragen
Wir sind für Sie da
Versicherungsrecht
Aktuelle Fälle
Private Krankenvoll- / Krankentagegeldversicherung
11.
Nov..
Krankenversicherung: Versicherungsschutz bei künstlicher Befruchtung auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- München
- München
Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht bei einer künstlichen Befruchtung auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 11. November 2016, Az. 20 U 119/16, festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten...
03.
Dez..
OLG Frankfurt: Hohe Anforderungen an Hinweise des Versicherers zur Vertragsanpassung
- München
- München
Die private Krankenversicherung kann den Vertrag zu ihren Gunsten nur dann gemäß § 19 Absatz 5 VVG anpassen, wenn sie den Versicherungsnehmer bei Antragstellung auf die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hinweist. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat...
03.
Dez..
OLG Frankfurt: Hohe Anforderungen an Hinweise des Versicherers zur Vertragsanpassung
- München
- München
Die private Krankenversicherung kann den Vertrag zu ihren Gunsten nur dann gemäß § 19 Absatz 5 VVG anpassen, wenn sie den Versicherungsnehmer bei Antragstellung auf die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hinweist. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat...
22.
Okt..
Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen
- München
- München
Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit...
22.
Okt..
OLG Karlsruhe: Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung wegen unzureichender Belehrung des Versicherungsnehmers
- München
- München
Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit...
06.
Mai.
OLG Hamm: Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen
- München
- München
Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn ihr nicht der Nachweis gelingt, dass der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt hat. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 6....


