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Private Krankentagegeldversicherung

Private Krankentagegeldversicherung

Die private Krankentagegeldversicherung bietet finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit, indem sie den Verdienstausfall ersetzt. Streit entsteht häufig, wenn die Versicherung das vereinbarte Krankentagegeld nicht zahlt oder die Zahlung ablehnt. Entweder weil die Versicherung Ihre Krankschreibung nicht anerkennt und Ihre Arbeitsunfähigkeit bezweifelt oder die Krankentagegeldversicherung verweigert die Zahlung, weil sie meint, sie seien dauerhaft berufsunfähig.

Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie gezielt, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Gute Erfolgschancen bestehen insbesondere bei frühzeitiger anwaltlicher Beratung und sicherem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt.

Häufige Fragen

Wenn Ihre Versicherung das Krankentagegeld ablehnt, stehen Sie nicht allein da. Oft passiert das ohne triftige medizinische Grundlage. In solchen Fällen ist rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt für Krankentagegeld wichtig. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf Zahlung des Krankentagegeldes durchzusetzen. Unsere Kanzlei prüft für Sie, ob die Ablehnung rechtlich haltbar ist. Falls nicht, machen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend – engagiert und effizient.
Die Einschätzung des behandelnden Arztes hat grundsätzlich hohes Gewicht. Dennoch stellen Versicherer sie regelmäßig in Frage – meist gestützt auf eigene Gutachter. Wir helfen Ihnen, durch Gegengutachten und medizinische Dokumentation nachzuweisen, dass die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten besteht. Oft genügt ein gezieltes Schreiben durch den Anwalt, damit die Versicherung einlenkt.
Das ist ein häufiger Trick: Die Krankentagegeldversicherung unterstellt, dass Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können – und verweist Sie auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie vielleicht gar nicht haben. Damit stellt sie die Zahlungen komplett ein. Ob wirklich eine Berufsunfähigkeit vorliegt, lässt sich aber nicht einfach behaupten – es braucht eine fundierte medizinische und rechtliche Beurteilung. Wir prüfen das für Sie und sorgen für die professionelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Längere Krankschreibungen führen nicht automatisch zur Berufsunfähigkeit. Entscheidend ist die medizinische Prognose: Gibt es berechtigte Hoffnung auf Besserung? Kann eine Reha helfen? Haben Sie konkrete Rückkehrperspektiven? Wir unterstützen Sie dabei, diese Argumentation aufzubauen und sich gegen pauschale Ablehnungen zu wehren.
Ganz einfach: Sie schicken uns das Ablehnungsschreiben der Versicherung (per Mail, Fax oder Post) und schildern den Sachverhalt kurz telefonisch oder per E-Mail. Unsere Erstprüfung erfolgt innerhalb kurzer Zeit – kostenlos und unverbindlich. Wenn wir eine Erfolgsaussicht sehen, besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte.
In vielen Fällen: Ja. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, holen wir für Sie die Deckungszusage ein. Wir klären alle Details – schnell und unkompliziert. Für Sie entsteht kein Kostenrisiko.
Versicherer dürfen den Antrag prüfen – aber nicht unbegrenzt. Wenn sich eine Entscheidung unangemessen lang hinzieht, können wir auf eine schnelle Klärung hinwirken. Ein Anwaltsschreiben reicht oft schon aus, um die Sache zu beschleunigen. Als erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht unterstützen wir Sie professionell.
Leider kommt das häufig vor. Manche Versicherer beauftragten Gutachter, die sehr „versicherungsfreundlich“ urteilen. Wir kennen diese Praxis – und wissen, wie man ihr begegnet: durch Gegengutachten, Arztberichte und juristischen Widerspruch. Auch die Einschätzung eines zweiten Arztes kann ausreichen, um Zweifel zu zerstreuen.
Ja. Wenn Ihre Versicherung das Krankentagegeld verweigert, sollten Sie rasch handeln. Denn bei längerer Untätigkeit kann Ihr Anspruch verfallen oder rechtlich schwerer durchzusetzen sein. Unsere Empfehlung: Kontaktieren Sie uns möglichst früh – je schneller wir reagieren, desto besser die Erfolgschancen. Als kompetente Fachanwälte für Versicherungsrecht helfen wir ihnen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wir sind für Sie da

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Aktuelle Fälle

Private Krankenvoll- / Krankentagegeldversicherung

22.

Okt..

Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen

Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit...

22.

Okt..

OLG Karlsruhe: Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung wegen unzureichender Belehrung des Versicherungsnehmers

Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG  aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit...

06.

Mai.

OLG Hamm: Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen

Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn ihr nicht der Nachweis gelingt, dass der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt hat. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Datum vom 6....

02.

März.

Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung bei chronischer Krankheit

Die Private Krankenversicherung kann nicht wegen einer Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei chronischer Krankheit zurücktreten, wenn nur eine Verdachtsdiagnose bestand. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 2. März 2015, Az. 9 U 14/14, festgestellt, dass...

02.

März.

Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei chronischer Krankheit

Die Private Krankenversicherung kann nicht wegen einer Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei chronischer Krankheit zurücktreten, wenn nur eine Verdachtsdiagnose bestand. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 2. März 2015, Az. 9 U 14/14, festgestellt, dass...

17.

Apr..

OLG Stuttgart: Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung wegen unzureichender Belehrung des Versicherungsnehmers

Die Lebensversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG  aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Datum...

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Lächelnde Frau in einem beleuchteten Raum.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Lächelnder Mann in Innenraum

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht